Am Sonnabend, den 24. September 2022; 09:30 – 10:00 Uhr in der Lindenstraße (Glascontainerstandplatz) in Mittelhausen
Sonderabfallartenliste
Altöle; Batterien, quecksilberhaltig (Knopfzellen); bitumenhaltige Stoffe; Bleiakkumulatoren (Kfz); Bremsflüssigkeiten; Chemikalienreste, anorganisch (Reinigungsmittel); Chemikalienreste, organisch (Abbeizmittel); Desinfektionsmittel; Entwicklerbäder; Farben; Feuerlöscher; Fixierbäder; Harze; Haushaltchemie (Reinigungsmittel); Holzschutzmittel; Klebemittel; Kühlerflüssigkeiten; Lacke; Laugen (Abflussreiniger); Lösungsmittel (Farbverdünnungen); Nickel/Cadmium-Akkumulatoren; öl- und fettverschmutzte Betriebsmittel (Kfz-Ölfilter, ölhaltige Putzlappen u. ä.); PCB-haltige Erzeugnisse und Betriebsmittel (Kleinkondensatoren); Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel; quecksilberhaltiger Abfall (Thermometer, quecksilberhaltige Relaisteile); Säuren (Batteriesäure); Spraydosen; Trockenbatterien
Es werden auch folgende Abfälle in haushaltsüblichen Mengen abgenommen:
Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen (fallen unter die Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes); Pflanzenöle, Pflanzenfette (gebrauchte Bratfette und Öle); verbrauchte Tonerkartuschen aus Druckern und Kopierern
Allgemeine Annahmebedingungen für Sonderabfall-Kleinmengen
- Die Annahme von Sonderabfällen erfolgt aus Erfurter Haushalten und Kleingewerbe in haushaltsüblichen Mengen. Sonderabfälle aus Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen werden auf den Wertstoffhöfen und in der Annahmestelle für Sonderabfälle Erfurt-Schwerborn entgegengenommen.
- Sonderabfälle werden nach der geltenden Sonderabfallartenliste angenommen.
- Ausgeschlossen von der Annahme sind (Negativliste): Munition und Sprengstoffe, Druckgasflaschen, radioaktive Abfälle, infektiöse Abfälle, biologische und chemische Kampfstoffe, instabile anorganische und organische Verbindungen
- Sonderabfälle werden am Schadstoffmobil bis zu einem Gewicht von 30 kg bzw. einem max. Volumen von 30 Litern je Anlieferungsbehältnis angenommen. Ausgenommen davon sind: Chemikalienreste, Fotochemikalien, Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel, Säuren, Lösungsmittel, Desinfektionsmittel, Kühler- und Bremsflüssigkeiten und Laugen, welche nur bis zu einem Gewicht von 5 kg bzw. einem Volumen von 5 Litern je Anlieferungsbehältnis angenommen werden.
- Der Abfallbesitzer hat die Sonderabfälle in gekennzeichneten, verschlossenen, nicht beschädigten Verpackungen (Anlieferbehältnissen), getrennt nach Abfallart und unvermischt persönlich an der Annahmestelle abzugeben. Umfüllungen sind nicht möglich.
- Der Abfallbesitzer hat bei Abgabe der Sonderabfallart Auskünfte über die Abfallart und deren Herkunft zu erteilen.
- Die Annahme von Sonderabfall aus Erfurter Haushalten erfolgt gebührenfrei, wenn sich die Menge im bilanzierten Umfang befindet (Gebührensatzung).